Checkliste zur Barrierefreiheit nach WCAG 2.1

 

Link zur Dokumentation WCAG2.1 Originalfassung in Englisch

Unautorisierte, aber aktuell sehr gute deutsche Übersetzung

 

1. Automatisierte Tests

  • Alternativtexte für Bilder vorhanden -> z. B. alt korrekt gesetzt
  • Farbkontraste ausreichend -> mindestens 4.5:1 für normalen Text empfohlen
  • Formularelemente beschriftet -> mit label oder aria-label
  • Überschriftenstruktur logisch -> z. B. h1 > h2 > h3 korrekt verwendet
  • ARIA-Rollen korrekt gesetzt -> z. B. role="navigation" für Navigation
  • Fehlererkennung bei Formularen vorhanden -> Nutzer bekommt sinnvolle Hinweise zu Fehlern
  • HTML valide -> mit W3C Validator geprüft

2. Manuelle Tests

  • Nur mit Tastatur vollständig bedienbar -> Tab-Navigation funktioniert, Fokus ist sichtbar
  • Sichtbarer Tastaturfokus vorhanden -> z. B. Outline oder sichtbare Hervorhebung beim Tab-Wechsel
  • Fokusreihenfolge logisch -> entspricht der visuellen und semantischen Struktur
  • Keine Mausfallen / Fokus-Fallen -> z. B. keine blockierenden Modalfenster ohne Escape-Möglichkeit
  • Verständliche Linktexte -> nicht nur "hier klicken", sondern z. B. "Zum Kontaktformular"
  • Sprache korrekt im HTML gesetzt -> z. B. <html lang="de"> für deutsche Seiten
  • Keine automatisch startenden/blinkenden Inhalte -> z. B. Slideshow mit Steuerung (Pause/Zurück)

3. Screenreader-Tests

  • Navigationselemente werden korrekt erkannt -> ARIA-Rollen oder HTML5-Elemente wie <nav>, <main> genutzt
  • Formularfelder mit Beschreibung lesbar -> z. B. mit label for, aria-label oder aria-labelledby
  • Sinnvolle Überschriftenstruktur hörbar -> Screenreader kann die Hierarchie nachvollziehen (h1 bis h6)
  • Alternativtexte korrekt vorgelesen -> z. B. Logos, Icons oder erklärende Grafiken haben sinnvolle alt-Texte
  • Dynamische Inhalte werden angekündigt -> z. B. Toast-Meldungen, Popups mit ARIA live regions

 

Kombiniere am besten axe DevTools + WAVE + manuelle Tests (z. B. mit Tastatur und Screenreader wie NVDA oder VoiceOver)

 

 

Welche Websites müssen in Deutschland barrierefrei sein?

1. Öffentliche Stellen (Bund & Länder)

  • Verpflichtet nach: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), BITV 2.0, BGG
  • Wer ist betroffen?
    • Behörden von Bund, Ländern, Kommunen
    • Öffentliche Schulen, Hochschulen, Bibliotheken
    • Gerichte, Polizei, Agenturen
    • Öffentliche Krankenhäuser & Verkehrsunternehmen
  • Was muss barrierefrei sein?
    • Webseiten und mobile Apps
    • PDFs, Formulare, Online-Dienste

2. Private Unternehmen (ab 2025/2026)

  • Rechtsgrundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), EU Accessibility Act
  • Gültig ab: 28. Juni 2025
  • Betroffene Branchen:
    • Online-Shops
    • Banken & Versicherungen
    • Reiseportale, Ticketdienste
    • Telekommunikation & E-Book-Dienste
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter und < 2 Mio. € Umsatz), sofern nicht öffentliche Auftragnehmer

3. Medien & Bildung

  • Öffentlich-rechtliche Medien: müssen barrierefreie Webangebote & Mediatheken bereitstellen
  • Private Medien: nicht verpflichtet, aber empfohlen
  • Schulen & Hochschulen: wenn öffentlich getragen, dann barrierefrei

Fazit

Bereich Barrierefreiheit Pflicht? Gesetzliche Grundlage
Öffentliche Stellen ✅ Ja BGG, BITV 2.0
Privatwirtschaft 🕒 Ab 2025/2026 BFSG, EU Accessibility Act
Kleinstunternehmen ❌ Meist nicht Ausnahme im BFSG
Online-Shops/Apps ✅ Ab 2025 BFSG
Medien (öffentlich) ✅ Ja RStV, barrierefreie Angebote

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