Link zur Dokumentation WCAG2.1 Originalfassung in Englisch
Unautorisierte, aber aktuell sehr gute deutsche Übersetzung
1. Automatisierte Tests
- Alternativtexte für Bilder vorhanden -> z. B. alt korrekt gesetzt
- Farbkontraste ausreichend -> mindestens 4.5:1 für normalen Text empfohlen
- Formularelemente beschriftet -> mit label oder aria-label
- Überschriftenstruktur logisch -> z. B. h1 > h2 > h3 korrekt verwendet
- ARIA-Rollen korrekt gesetzt -> z. B. role="navigation" für Navigation
- Fehlererkennung bei Formularen vorhanden -> Nutzer bekommt sinnvolle Hinweise zu Fehlern
- HTML valide -> mit W3C Validator geprüft
2. Manuelle Tests
- Nur mit Tastatur vollständig bedienbar -> Tab-Navigation funktioniert, Fokus ist sichtbar
- Sichtbarer Tastaturfokus vorhanden -> z. B. Outline oder sichtbare Hervorhebung beim Tab-Wechsel
- Fokusreihenfolge logisch -> entspricht der visuellen und semantischen Struktur
- Keine Mausfallen / Fokus-Fallen -> z. B. keine blockierenden Modalfenster ohne Escape-Möglichkeit
- Verständliche Linktexte -> nicht nur "hier klicken", sondern z. B. "Zum Kontaktformular"
- Sprache korrekt im HTML gesetzt -> z. B. <html lang="de"> für deutsche Seiten
- Keine automatisch startenden/blinkenden Inhalte -> z. B. Slideshow mit Steuerung (Pause/Zurück)
3. Screenreader-Tests
- Navigationselemente werden korrekt erkannt -> ARIA-Rollen oder HTML5-Elemente wie <nav>, <main> genutzt
- Formularfelder mit Beschreibung lesbar -> z. B. mit label for, aria-label oder aria-labelledby
- Sinnvolle Überschriftenstruktur hörbar -> Screenreader kann die Hierarchie nachvollziehen (h1 bis h6)
- Alternativtexte korrekt vorgelesen -> z. B. Logos, Icons oder erklärende Grafiken haben sinnvolle alt-Texte
- Dynamische Inhalte werden angekündigt -> z. B. Toast-Meldungen, Popups mit ARIA live regions
Kombiniere am besten axe DevTools + WAVE + manuelle Tests (z. B. mit Tastatur und Screenreader wie NVDA oder VoiceOver)
Welche Websites müssen in Deutschland barrierefrei sein?
1. Öffentliche Stellen (Bund & Länder)
- Verpflichtet nach: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), BITV 2.0, BGG
- Wer ist betroffen?
- Behörden von Bund, Ländern, Kommunen
- Öffentliche Schulen, Hochschulen, Bibliotheken
- Gerichte, Polizei, Agenturen
- Öffentliche Krankenhäuser & Verkehrsunternehmen
- Was muss barrierefrei sein?
- Webseiten und mobile Apps
- PDFs, Formulare, Online-Dienste
2. Private Unternehmen (ab 2025/2026)
- Rechtsgrundlage: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), EU Accessibility Act
- Gültig ab: 28. Juni 2025
- Betroffene Branchen:
- Online-Shops
- Banken & Versicherungen
- Reiseportale, Ticketdienste
- Telekommunikation & E-Book-Dienste
- Ausnahme: Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter und < 2 Mio. € Umsatz), sofern nicht öffentliche Auftragnehmer
3. Medien & Bildung
- Öffentlich-rechtliche Medien: müssen barrierefreie Webangebote & Mediatheken bereitstellen
- Private Medien: nicht verpflichtet, aber empfohlen
- Schulen & Hochschulen: wenn öffentlich getragen, dann barrierefrei
Fazit
Bereich | Barrierefreiheit Pflicht? | Gesetzliche Grundlage |
---|---|---|
Öffentliche Stellen | ✅ Ja | BGG, BITV 2.0 |
Privatwirtschaft | 🕒 Ab 2025/2026 | BFSG, EU Accessibility Act |
Kleinstunternehmen | ❌ Meist nicht | Ausnahme im BFSG |
Online-Shops/Apps | ✅ Ab 2025 | BFSG |
Medien (öffentlich) | ✅ Ja | RStV, barrierefreie Angebote |