Ca. 95 % aller gängigen Webseiten (Wordpress, Joomla, Typo3, Shopware, Shopify etc.) sind betroffen. Abmahnungen können die Folge sein.
Bereits am 13. Juli 2020 haben wir in unserem Beitrag darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Google Webfonts über die Server von Google datenschutzrechtlich ein Problem darstellt. Ein verbindliches Urteil hierzu gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Das hat sich jetzt geändert (Urteil des LG München vom 20.01.22 Az. 3 O 17493/20). Die Einbindung von Google Webfonts ist nur noch zulässig, wenn die Fonts lokal am Webserver gehostet werden.
Das Urteil des LG München vom 20.01.22 Az. 3 O 17493/20
Das Urteil aus München betrifft nahezu alle Webseiten-Betreiber. Nach Ansicht des LG München ist die Nutzung von Google Fonts ein Verstoß gegen die DSGVO, weil bei deren Nutzung IP-Adressen nach Amerika übertragen werden, ohne dass der Nutzer seine Zustimmung erteilt. Google Fonts dürfen demnach nur noch eingesetzt werden, wenn die Fonts lokal am Webserver gehostet und eingebunden werden. Wer dagegen verstößt, macht sich unterlassungs- und schadensersatzpflichtig.
Im konkreten Fall sprach das Gericht dem betroffenen Nutzer einen Schadensersatz von 100 Euro zu. Schwerer dürfte wiegen, dass der beklagte Websitebetreiber jetzt das Problem abstellen muss, außerdem ist so ein Präzedenzfall geschaffen.
Fast alle modernen Webseiten und Templates verwenden Fonts von Google, vom einfachen Blog bis zum komplexen Online-Shop.
Wir empfehlen jedem Unternehmen und auch jeder Privatperson, die eine Webseite oder einen Online-Shop betreiben, schnellstmöglich zu prüfen, ob und wie Google Fonts auf der Webseite eingesetzt werden. Für die Umsetzung sind Grundkenntnisse in CSS-/HTML nötig!
Selbstverständlich stehen wir als Ansprechpartner gerne zur Verfügung und stellen betroffene Webseite entsprechend um. Anruf genügt: +49 171 8084263.
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